… wenn Sie die richtige Vorsorge treffen! Ehegatten dürfen per Gesetz nicht im Namen des anderen handeln, sei denn Sie haben richtig vorgesorgt
Warum überhaupt rechtliche Vorsorge treffen? Was ist eine Vollmacht? Warum ist eine Patientenverfügung allein nicht ausreichend? Wann wird ein Gericht über eine Betreuung entscheiden? Fachanwältin für Erbrecht Elke Kestler definiert wichtige Regelungen der Vorsorge, erklärt Formalien und notwendige Inhalte der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Regelungen, die jeder für sich treffen sollte! Denn das Gesetz verhindert, dass Angehörige oder der Ehegatte in Ihrem Namen handeln, sollten Sie Ihren eigenen Willen selbst nicht mehr mitteilen können. Eine automatische Vertretungsvollmacht Volljähriger füreinander ist in der bundesdeutschen Gesetzgebung nicht vorgesehen. Wer möchte, dass sein eigener Wille auch dann gilt, wenn er ihn selbst nicht mehr äußern kann, muss zwingend mittels einer Vorsorgevollmacht vorsorgen. Mit einer Patientenverfügung können konkrete Behandlungsmaßnahmen am Lebensende angeordnet oder ausgeschlossen werden.
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