Vorsorgedokumente zur Absicherung

Vorsorgedokumente

Die Lebenserwartung der Deutschen hat sich aufgrund der derzeitigen medizinischen Versorgung in den letzten Jahrzehnten enorm verlängert. Dennoch beläuft sich die Anzahl der Pflegebedürftigen hierzulande mittlerweile auf über fünf Millionen Menschen. Obwohl der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen über 60 Jahre alt ist, kann es auch junge Leute treffen, etwa durch einen Unfall in Freizeit oder Beruf. Hinzu kommt, dass viele der Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Willen zu äußern

Dass Eltern für ihre erwachsenen Kinder oder Ehepartner füreinander automatisch Angelegenheiten regeln können, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Ohne Vorsorgevollmacht sind Ihre Angehörigen sprichwörtlich machtlos. Mit Erreichen der Volljährigkeit, ist deshalb die Einrichtung von Vorsorgedokumenten - Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - unumgänglich.

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Was ich gemeinsam mit Ihnen erreichen möchte:

  • Selbstbestimmt handeln - möglichst ein Leben lang
  • Sicherstellung der Vertretung durch eine Vertrauensperson
  • Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung

Gesetzliche Betreuung

In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass jeder Volljährige, der aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr selbst handeln kann, einen Betreuer benötigt. Aufgabe des Betreuers ist es, den Betreuten in allen rechtlichen Belangen zu vertreten sowie medizinische Behandlungen anzuordnen. Ein Betreuer entscheidet auch, ob oder wie viel Geld zum Betreuen zur Verfügung steht. Er kümmert sich um den Brief- und Telefonverkehr, entscheidet über Besuche und regelt alle weiteren rechtlichen Angelegenheiten. Klas ist: diese Person hat die volle Kontrolle über Ihr Leben als betreute Person. Keine schöne Vorstellung, wenn man bedenkt, dass der Betreuer in der Regel eine vom Betreuungsgericht eingesetzte unbekannte Person ist. 

Es geht sogar so weit, dass diese fremde Person über medizinische Behandlungen am Lebensende entscheidet. Besonders unschön ist dies, wenn der Betreuer versäumt, eine wichtige Untersuchung anzuordnen oder den Betreuten aufgrund fehlender emotionaler Nähe nicht ordentlich umsorgt. Da dieser Umstand besonders weitreichende Folgen hat, wird er gesondert durch eine Patientenverfügung geregelt. Hier regeln Sie, welche medizinischen Behandlungen oder lebenserhaltenden Maßnahme Sie in Ihrem letzten Lebensabschnitt wünschen. 

Bleiben Sie selbstbestimmt in allen Lebenslagen

Vorsorgevollmacht

Wer entscheidet für Sie?

In einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Vollmachtgeber eine andere Person, nämlich den Vollmachtnehmer, in seinem Namen und mit Wirkung für und gegen ihn im Rechtsverkehr zu handeln, wenn er selbst dazu nicht (mehr) in der Lage ist. Die Vorsorgevollmacht wird oft auch als Generalvollmacht, Vorsorgeverfügung oder Betreuungsvollmacht bezeichnet.

Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung

Legen Sie Ihre Wünsche fest

Der Inhalt der Patientenverfügung ist überwiegend medizinischer Natur. In einem klar definierten Anwendungsbereich werden konkrete Behandlungsmaßnahmen festgelegt bzw. ausgeschlossen. Ein 2009 in Kraft getretenes Gesetz verpflichtet den Verfasser, sich selbst Gedanken darüber zu machen, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder nicht und diese auch konkret zu benennen. Das hat zur Folge, dass eine Patientenverfügung ohne eindeutige Benennung von Behandlungsmaßnahmen in der Praxis kaum durchsetzbar ist.

Betreuungsverfügung

Sie bestimmen, wer Sie vertritt

Die Bestellung eines Betreuers bei existierender Vorsorgevollmacht kommt meist dann in Betracht, wenn die Vorsorgevollmacht Lücken enthält, der Vollmachtnehmer also zur Vornahme bestimmter Rechtsgeschäfte gerade nicht bevollmächtigt wurde, sei es bewusst oder unbewusst. Das Gericht bestellt in diesem Fall für den fehlenden Bereich einen Betreuer, der die entsprechenden Rechte ausübt oder wahrnimmt. In der Betreuungsverfügung weisen Sie das Gericht an, eine bestimmte Person als Betreuer zu benennen.

Betreuungsverfügung

Unternehmervollmacht

Sicherheit für Familie und Belegschaft

Unternehmer sollten unabhängig von der Rechtsform zusätzlich zu den privaten Regelungen in der Vorsorgevollmacht eine separate Unternehmervollmacht erstellen. Nicht immer ist der für private Belange eingesetzte Vollmachtnehmer auch der Richtige beim Treffen unternehmerischer Entscheidungen. Hier kann etwa eine betrieblich versierte Person oder der Geschäftspartner eingesetzt werden.

Sorgerechtsverfügung

Absicherung minderjähriger Kinder

Eltern mit noch minderjährigen Kindern können in einer Sorgerechtsverfügung festlegen, wer das Recht der elterlichen Sorge ausüben soll, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Gerade alleinerziehende Mütter, die das alleinige Recht der elterlichen Sorge innehaben, sollten für ihr Kind entsprechend vorsorgen.

Sorgerechtsverfügung

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ihr massgeschneidertes vorsorge- und nachfolgepkonzept

Je eher Sie über das Thema Vorsorgeplanung nachdenken, desto besser! So verhindern Sie, dass jemand anderes über Ihr Leben und Ihr Vermögen entscheidet, wenn Sie selbst dazu plötzlich nicht mehr in der Lage sind. Wir helfen Ihnen, Ihrem eigenen Willen Geltung zu verschaffen. So können Sie sicher sein, dass dieser auch noch Beachtung finden wird, wenn Sie ihn selbst nicht mehr äußern können. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer individuellen Patientenverfügung und verfassen mit Ihnen eine juristisch korrekte Vorsorgevollmacht, die auch eine Betreuungsverfügung miteinschließt. So können Sie die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung im "Fall des Falles" vermeiden. Mit unserem Update-Dienst können Sie sicher sein, dass Ihre einmal erstellten Vorsorgedokumente auch in Zukunft rechtlich anerkannt bleiben. 

Lassen Sie uns Ihre Vorsorgeplanung angehen, die Ihr Recht auf Menschenwürde und Selbstbestimmung in jedem Fall bewahrt!